AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SICHTBAR GmbH
Gewerbepark 18
49143 Bissendorf

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SICHTBAR GmbH gelten als Inhalt sämtlicher Vereinbarungen, die zwischen der SICHTBAR GmbH und deren Werbekunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt) geschlossen werden. Die SICHTBAR GmbH erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die SICHTBAR GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

 

  1. Aufträge und Angebote / Vertragsabschluss

1.1. Gegenstand des Vertrages mit der SICHTBAR GmbH, Gewerbepark 18, 49413 Bissendorf (nachfolgend SICHTBAR GmbH genannt) ist die Vermarktung von Werbefläche auf LED-Wänden. Sämtliche Angebote von SICHTBAR GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge werden von SICHTBAR GmbH nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Durch Erteilung des Auftrages hat der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen der SICHTBAR GmbH zur Kenntnis genommen.

 

1.2. Ein Vertrag zwischen der SICHTBAR GmbH und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Textform) seitens der SICHTBAR GmbH oder schriftliche Annahme des Angebotes der SICHTBAR GmbH zustande. Die SICHTBAR GmbH hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

  1. Preise

Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der SICHTBAR GmbH, sofern einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

 

3.2. Der Auftraggeber stellt die SICHTBAR GmbH nach Abnahme und Freigabe der zu veröffentlichenden Inhalte von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher

Bestimmungen entstehen können.

 

3.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel für die Buchung von LED-Screen-Inhalten bei der SICHTBAR GmbH verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich der SICHTBAR GmbH Probleme bei der Übermittlung auftreten.

 

3.4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft die SICHTBAR GmbH keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen die SICHTBAR GmbH.

 

3.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der SICHTBAR GmbH Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Die SICHTBAR GmbH kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt, mit schuldbefreiender Wirkung an die SICHTBAR GmbH zu zahlen.

 

  1. Rücktrittsrecht

4.1. Für den Inhalt sowie die Form der Werbung und für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt die Verantwortung alleine der Auftraggeber. Die SICHTBAR GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung Urheber-, Wettbewerbs-, Presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

 

4.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens bzw. den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft die SICHTBAR GmbH an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen zu leisten.

 

  1. Gewährleistung

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu schaltende von ihm erstellte Werbung vor Zusendung an SICHTBAR GmbH zu prüfen. Erfolgt keine Reklamation bis zur Ausstrahlung, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

 

5.2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist die SICHTBAR GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder von der SICHTBAR GmbH trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

 

5.3. Technische Störungen sind von der SICHTBAR GmbH schnellstmöglich zu beheben. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

 

5.4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

 

  1. Zahlungen

6.1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, nach ihrem Erhalt, ohne jeden Abzug auf ein angegebenes Konto zu überweisen. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung die Zahlung angewiesen. Folgebeiträge werden monatlich eingezogen.

 

6.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die SICHTBAR GmbH die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

 

6.3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 9% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit die SICHTBAR GmbH nicht einen höheren Schaden nachweist.

 

6.4. Die SICHTBAR GmbH ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

 

  1. Haftung

7.1. Die SICHTBAR GmbH haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Werbeerfolge erzielt werden.

 

7.2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die SICHTBAR GmbH nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der SICHTBAR GmbH.  

Bei

  • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
  • Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
  • Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln

haftet der Verkäufer auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

7.3. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.

 

7.4. Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

  1. Copyright

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle von der SICHTBAR GmbH erstellten Grafiken, Layouts, Fotos sowie Texte und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte  verbleiben auch nach der Kündigung bei der SICHTBAR GmbH. Alle Rechte für kundenseitig gelieferte Texte, Bilder, Grafiken oder ein bestehendes Logo bleiben davon unberührt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich die SICHTBAR GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der SICHTBAR GmbH. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch vor jedem anderen zuständigen Gericht gelten zu machen.

 

9.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

  1. Sonstiges

10.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

 

10.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

Angaben gemäß § 5 TMG

SICHTBAR GmbH
Gewerbepark 18
49143 Bissendorf

Handelsregister: HRB21812
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück

Vertreten durch:
Nikolas Völker, Daniel Ascencao & Nihad Muracevic

Kontakt

Telefon: +49 151 205 69 314
E-Mail: info@sichtbar-led.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: eRecht24